Genotypverfahren zur
Epilepsie
Zum 01.11.2001 wurde vom Vorstand das Genotypverfahren zur Berechnung und Bekämpfung des Risikos für die Zucht epilepsiekranker Kromfohrländer beschlossen. Es löst das seit einigen Jahren benutzte Verfahren der Zuchtwertschätzung ab.
Gegen 5, 00 DM (2,50 EUR) zzgl. 3,00 DM (1,53 EURO) erhalten Sie bei der Zuchtbuchstelle die aktuelle Genotyp-Liste mit den Werten aller im deutschen Zuchtbuch verzeichneten Kromfohrländer, sowie Kromfohrländer aus anderen Ländern, soweit sie uns bekannt sind.
Wichtigster Zahlenwert für das Einzeltier ist der P-Wert. Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der dieses Tier das Allel (Gen) für Epilepsie vererbt (z.B. P=0.1200 entspricht einer Wahrscheinlichkeit von 12 %).
Für eine Paarung hingegen ist der R-Wert wichtig, der das Risiko benennt, dass epilepsiekranke Nachkommen aus dieser Paarung hervorgehen. Der R-Wert ist das Produkt der P-Werte der Elterntiere (P-Wert Hündin mal P-Wert Rüde). Er darf z.Zt. nicht höher als 0.1089 sein.
Die Spalte Y gibt Auskunft darüber, was über den Hund bekannt ist:
Y = 0 : keine Angaben (über den Hund ist nichts bekannt)
Y = 1 : Angaben der Besitzer liegen vor, dass der Hund keine Anfälle hat
Y = 2 : Der Hund hat epileptische Anfälle (bzw. ist als Epileptiker gemeldet)
Unterschiede des Genotypverfahrens (GTV) zur Zuchtwertschätzung
(ZWS)
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Bei der ZWS gingen nur die Informationen über erkrankte Hunde in die Berechnung ein. Alle anderen galten automatisch als nicht erkrankt. Beim GTV gehen sowohl Informationen über erkrankte als auch über definitiv gesunde Hunde ein. Hunde, über die nichts bekannt ist (z.B. deren Besitzer bei der Fragebogenaktion nicht geantwortet haben), werden mit einem fiktiven Wert bedacht, der sich aus den Werten der Eltern ergibt und immer höher liegt, als wenn der Hund als definitiv gesund gemeldet worden wäre.
Mit anderen Worten: Es ist nicht nur die Positivmeldung: „Der Hund hat Epilepsie“, sondern auch die Negativmeldung: „Der Hund hat keine Epilepsie“ von Bedeutung, da nur dadurch eine Entlastung im P-Wert eintreten kann, und zwar
- des Hundes selbst (für Zuchttiere besonders wichtig)
- der Vorfahren, der Nachkommen und der Seitenlinien
Für Züchter ist daher wichtig zu wissen: Der P-Wert wird nur dann im Laufe der Zeit niedriger, wenn Informationen auch über definitiv gesunde Hunde vorliegen.
Wer sich also nicht an den Umfragen beteiligt, schadet seiner eigenen Zucht bzw. dem Züchter seines Hundes.
Bei der ZWS galten alle Hunde über 3 Jahre, von denen nichts Gegenteiliges bekannt war, automatisch als gesund. Beim GTV wird berücksichtigt, dass noch bis zum Alter von etwa 6,5 Jahren die Epilepsie erstmalig auftreten kann. Mit zunehmendem Alter wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein bisher gesunder Hund wirklich und dauerhaft epilepsiefrei ist, daher größer.
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Bei der ZWS ging auch ein Tier, das nachweislich epilepsiekranke Nachkommen hat, also als Vererber erkannt ist, in seinem Zuchtwert herunter, wenn es nur genügend gesunde Nachkommen hat.
Beim GTV dagegen geht der P-Wert nicht mehr unter 0.5000 (50% Wahrscheinlichkeit), sobald auch nur ein einziger epilepsiekranker Nachkomme bekannt geworden ist, denn damit ist der Hund als Träger des Allels für Epilepsie identifiziert.
Verfahren zur Informationsgewinnung
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wie bisher Umfrage im dreijährlichen Turnus (wird auch durch die weiteren Maßnahmen nicht überflüssig, da damit nach aktuellen Erkenntnissen gezielt Gesundheitsprobleme abgefragt werden können). Diese Informationen sind für die Zucht gesunder Kromfohrländer sehr wichtig.
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bei Körungen wird von den Besitzern der Zuchttiere zukünftig eine Selbstverpflichtungserklärung eingefordert, das Auftreten von Erbkrankheiten beim Zuchttier selbst, sowie bei der Nachzucht zu melden.
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Über weitere Maßnahmen zur Informationsgewinnung wird noch diskutiert.
Heike Haase
Mitglied des Zuchtausschusses
Artikel als PDF
(aus wuff
3/2001)
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